Tauziehen um ein neues Pastorat

Wenn Pastor Hans-Heinrich Ehlers mit seiner Familie in diesen Wochen (April 2002) in das Pastorat in Rabenkirchen einziehen wird, könnte er nicht nur seinen Einstand feiern, sondern auch ein denkwürdiges Jubiläum: Fast auf den Tag genau vor 180 Jahren war die Grundsteinlegung des Hauses. Vorausgegangen war ein über einjähriger Streit zwischen der Kirchengemeinde Rabenkirchen sowie dem damaligen Pastor Peter Chr. Carstensen über den Neubau. Nachdem im Winter 1821 das Wohn- und Kuhhaus, eine kleine Scheune sowie das Backhaus abgebrannt waren, mußte ein neues Pastorat in Rabenkirchen errichtet werden, dies war allen Beteiligten klar. Einig war man sich jedoch nicht darüber, ob der Neubau ein reines Wohnhaus werden sollte, wie es der Pastor wünschte, oder ein kombiniertes Wohn- und Wirtschaftsgebäude, wie die Gemeinde es vorschlug. Jener Streit, der sich in einer umfangreichen Bauakte im Schleswig-Holsteinischen Landesarchiv nachlesen läßt, sowie die Mitwirkung des berühmten Architekten des Klassizismus C.F.Hansen veranlaßten Anita Hagemeier 1978 zu einer Betrachtung des Bauens in Angeln um 1820. Bis zu jener Zeit war es üblich, Wohn- und Wirtschaftsteil unter einem Dach unterzubringen, aber die Tendenz ging zu einem reinen, vom Wirtschaftsteil getrennten Wohnhaus, schrieb Frau Hagemeier in dem Jahrbuch des Heimatvereins der Landschaft Angeln.

Auch wenn die Rabenkirchener Kirchenjuraten es damals nicht wahr haben wollten, gab es in Angeln bereits Pastorate, die als reine Wohngebäude errichtet worden waren, wie 1750 in Norderbrarup, 1796 in Quern, 1797 in Thumby, so Frau Hagemeier weiter. Auch in der Kirchengemeinde Raben kirchen gab es bereits Dreiseithofanlagen, wie den Hof Braack in Faulück (1789/9o) sowie den Hof Hansen in Groß-Grödersby (etwa 1800).

Eines der Argumente des Pastors war denn auch, er wolle nicht schlechter wohnen als die Bauern. Im übrigen, so begründete er, sei in den kombinierten Gebäuden üblich, das ungedroschene Korn über den Wohnzimmern bei den Schornsteinen zu lagern, was die Feuergefahr erhöhe. Getrennte Wohn- und Wirtschaftsgebäude hielt die Kirchengemeinde Rabenkirchen dagegen für reinen Luxus.

Im April 1821 wandte sich Pastor Carstensen an die höchste Stelle, den König, und schilderte seine kümmerliche Lage. Nach dem Brand mußten fünf seiner sieben Kinder bei anderen Familien in Obhut gegeben werden, er sowie seine schwangere Frau sowie zwei Kinder fanden Unterschlupf "in einem elenden Hause bei einem Viertelhufner." Er drang auf möglichst schnellen Baubeginn, damit das Kuhhaus noch vor der Kornernte und das Wohnhaus vor dem Winter fertiggestellt werden konnten.

Während ein Pastor heute ein Beamter der Landeskirche ist, setzten sich seine Einkünfte damals aus den Erträgen seiner Landwirtschaft (etwa 40 Hektar Ländereien) und den Abgaben und Spenden seiner Gemeindeglieder zusammen.Aber auch die Gegenseite verfaßte einen Brief an die Probstei Gottorf, der eine ganz andere Auffassung über die bauliche Lösung enthielt. Die Kirchenjuraten H. Müller und J. Jessen zu Rabenkirchen sowie der Gemeindevorsteher führten an, daß die Gemeinde lediglich bereit sei, ein kombiniertes Wohn- und Kuhhaus sowie ein Backhaus bauen zu lassen, und zwar aus finanziellen sowie zeitlichen Gründen. Zu beiden Vorschlägen wurden drei Gutachten erstellt; alle empfahlen im Wesentlichen den Plan des Pastors, sollten die Kosten nicht gravierend höher ausfallen.

Die daraufhin von der Gemeinde erstellten Kostenanschläge wiesen allerdings gewaltige Fehler auf zugunsten des kombinierten Wohn- und Wirtschaftsgebäudes, wie Pastor Carstensen dem Kirchenvisitatorium als Gutachtergremium nachweisen konnte. Dieses gab die Sache am 22. Juni 1821 an den König zur Entscheidung weiter. Tatsächlich genehmigte König Friedrich VI. endgültig am 22. September 1821 den Bau eines reinen Wohnhauses.

Nun hätte man meinen können, daß diese allerhöchste Entscheidung den Disput beendet haben müßte, nicht so in Rabenkirchen. Die Kirchenjuraten fürchteten, "die Kosten für den Bau des Pastorats würden viele Eingesessene des kleinen Kirchspiels durch die hohe Belastung zugrunde richten" und schrieben dies am 7.November 1821 dem König. Am 1. April 1822 erhielten die Rabenkirchener eine Wiederholung der Begründung vom Schleswigschen Oberkonsistorium - inzwischen etwas ungehalten wegen deren uneinsichtigen Hartnäckigkeit. Erst im April 1822, über ein Jahr nach dem Brand, war Baubeginn für das Pastorat, das nun in der vom König vorgeschriebenen Form fertiggestellt werden sollte. Da es der Kirchengemeinde nicht gelungen war, diesen Bau auf rechtlichem Wege zu verhindern, versuchte sie, durch drastische Einflußnahme auf die Ausschreibung die Vergabe zu manipulieren. Es kam überhaupt nur zu einer Einigung, weil der Pastor ein Zugeständnis von 1000 Mark machte, die er selbst, sozusagen als Subunternehmer, übernehmen wollte.

Ob das Verhältnis zwischen Kirchengemeinde und ihrem Pastor nachhaltig beeinträchtigt worden ist, schrieb Anita Hagemeier nicht. Tatsache ist jedoch, daß Pastor Peter Chr. Carstensen von 1812 bis 1844 in Rabenkirchen amtierte.              April,2002    Eva Lufft